Folgende Mietvorschriften und Bedingungen werden bei der Buchung des Ferienhauses Ouddorp, Oosterplaat 7 von Ihnen anerkannt. Sie sind Bestandteil des Vertrages.
1. Abschluss des Mietvertrages
Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages unter Einbeziehung der Miet- und Zahlungsbedingungen. Mit dieser Anmeldung bieten Sie den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder über e-mail vorgenommen werden. Mündliche Nebenvereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Erst nach Erhalt der Anzahlung wird die Reservierung verbindlich.
2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtbetrages zu leisten. Die restlichen 75 % sind spätestens 4 Wochen vor dem Mietbeginn zu begleichen.
Nach vollständigem Zahlungseingang erhalten sie unverzüglich weitere Informationen wie Adresse, Ansprechpartner, Details zur Schlüsselübergabe etc.
Wenn der Mieter den Gesamtbetrag nicht rechtzeitig überweist, treten ohne dass es einer weiteren Aufforderung bedarf die Bedingungen wie bei Rücktritt ein.
3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Die Preise sind für das beschriebene Objekt berechnet. Es darf nicht mit mehr Personen belegt werden als auf der Bestätigung vereinbart wurde. Bei einer Überlegung hat der Beauftragte des Eigentümers das ausdrückliche Recht, überzählige Personen des Haus zu verweisen.
Dem Kunden steht das Recht zu, das gesamte Mietobjekt einschließlich Mobiliar und Gebrauchsgegenständen während der vereinbarten Mietdauer zu nutzen. Er verpflichtet sich, das Mietobjekt und sein Inventar sowie Gemeinschaftseinrichtungen mit größtmöglicher Sorgfalt zu behandeln.
Die von uns ausgehängte Haus- und Parkordnung ist zu befolgen.
Der Mieter ist verpflichtet, einen während der Mietzeit durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Begleitung und möglicher Gäste entstandenen Schäden zu ersetzen. Der Mieter hat die Beweispflicht des Nichtverschuldens. Unser Beauftragter ist berechtigt, bei Schlüsselübergabe eine angemessene Kaution (100,00 €) zu kassieren. Wir bitten um Verständnis, dass im Falle von Schäden oder Mängeln, die der Mieter zu verantworten hat und die vom Vermieter oder dessen Verwalter festgestellt werden, der Mieter im vollen Umfang haftet. Er verpflichtet sich bereits jetzt, solche Schäden in angemessener Form zu bezahlen. Die Kaution wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjektes nach Abzug der etwaigen Nebenkosten erstattet. Durch die Rückzahlung werden eventuelle Schadenersatzansprüche des Vermieters nicht berührt.
Der Vermieter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigung vom Eigentum des Mieters.
Kurtaxe und Kaution sind beim Beauftragten direkt zu bezahlen.
Eine Grundreinigung hat ausschließlich durch den Mieter zu erfolgen und ist verpflichtend. Sie beinhaltet u. a. alles benutzte Geschirr abwaschen und wieder, wie vorgefunden , in die Schränke einräumen; den Kühlschrank ausräumen, auf 2 stellen, allen angefallenen Müll in den dafür vorhergesehenen Müllcontainer bringen.
Der Mieter muss Bettwäsche und Handtücher selbst mitbringen. Alternativ kann Bettwäsche an der Rezeption des Noordzeeparks gemietet werden. Es ist verboten, die Betten ohne Bettwäsche zu benutzen.
Haustiere dürfen nach ausdrücklicher Rücksprache mitgebracht werden.
Das Rauchen ist im gesamten Mietobjekt nicht gestattet.
4. Rücktritt durch den Kunden
Sie können jederzeit vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung sollte in Ihrem Interesse und aus Beweissicherungsgründen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich bereits jetzt, eine Bearbeitungsgebühr für den Rücktritt wie folgt zu zahlen:
25% des Mietbetrages, wenn die Annullierung länger als drei Monate vor dem Mietbeginn stattfindet.
50 % des Mietbetrages wenn die Annullierung im Zeitraum drei Monate bis 6 Wochen vor Mietbeginn stattfindet.
100% des Mietbetrages, wenn die Annullierung kürzer als 6 Wochen vor dem Mietbeginn stattfindet oder wenn die Mietfrist schon angefangen hat.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Eigentümer
Der Eigentümer kann vor dem Mietbeginn vom Mietvertrag zurücktreten oder nach Mietbeginn den Mietvertrag kündigen.
a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn den Feriengast trotz Abmahnung nachhaltig stört oder durch sein Verhalten andere gefährdet oder sich sonst vertragswidrig verhält.
b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Ferienaufenthalt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbar höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen) nicht zumutbar ist.
Kündigt der Eigentümer den Mietvertrag nach a), dann verfällt der gezahlte Mietbetrag. Tritt der Eigentümer gemäß b) vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, so werden dem Mieter alle eingezahlten Beträge unverzüglich erstattet, weiter gehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen. Tritt der Eigentümer gemäß b) nach Reisebeginn vom Vertrag zurück, so erhält der Mieter vom Mietpreis den Teil zurück, der den ersparten Aufwendungen des Eigentümers entspricht. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich ausgeschlossen.
6. Mitwirkungspflicht und Beanstandungen
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandung unverzüglich unserem Beauftragten zur Kenntnis zu geben. Er ist von uns beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Werden Beanstandungen oder Mängel in einem angemessenen Zeitraum beseitigt, steht dem Mieter keine Entschädigung zu. Kommen Sie durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.
7. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die Ihnen vorliegenden Bestimmungen.
8. Reiserücktrittskostenversicherung
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen, um bei einem Storno einen größeren Schaden zu vermeiden.